Gutachten
Kindesschutzgutachten, familienrechtliche Gutachten
Wir befassen uns mit Fragen zum Sorge- und Besuchsrecht, der elterlichen Erziehungsfähigkeit und von möglichen unterstützenden Kindesschutzmassnahmen und stellen unser Fachwissen Gerichten und Behörden zur Verfügung. Beim Vorgehen arbeiten wir je nach Fragestellung interventions-/lösungsorientiert oder entscheidorientiert.
Bei einem interventionsorientierten Vorgehen erproben wir Lösungsalternativen während des Gutachtenprozesses, um Wissen über die Umsetzbarkeit zu erlangen. Wir unterstützen Eltern im Rahmen der Begutachtung Vereinbarungen zu entwickeln und auch zu erproben. Sind die Interventionen nicht zielführend oder lassen sich keine Lösungen gemeinsam erarbeiten, wechseln wir nach spätestens sechs Monaten zu einem entscheidorientierten Vorgehen.
Bei psychiatrisch auffälligen Eltern führen wir in Zusammenarbeit mit der Praxis ppb eine duale Begutachtung durch. Dabei entsteht eine umfassende Einschätzung unter Einbezug von Erwachsenenpsychiater:Innen.
In der Regel dauert die Fertigstellung eines Gutachtens zwischen vier und sechs Monate.
Aussagepsychologische Gutachten
Im Auftrag der Staatsanwaltschaften oder Gerichte erarbeiten wir Gutachten zur Beurteilung der Aussagetüchtigkeit und der Glaubhaftigkeit von Aussagen. Dabei beurteilen wir konkrete Zeugenaussagen innerhalb eines spezifischen Kontexts. Wir schätzen mögliche Verfälschungen durch suggestive Einflüsse ein und äussern uns zur Aussagequalität unter Einbezug empirisch belegter Qualitätskriterien (merkmalsorientierte Inhaltsanalyse). Das Vorgehen erfolgt mittels eines hypothesengeleiteten diagnostischen Vorgehens.
Forensisch-jugendpsychologische Gutachten
Im Auftrag von Jugendanwaltschaften führen wir forensisch-jugendpsychologische Begutachtungen von straffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 18 Jahren durch.
Dabei nehmen wir Stellung zur (Persönlichkeits-)Entwicklung der Jugendlichen, deren psychischem Gesundheitszustand, zum Deliktmechanismus, zur Einsichts- und Steuerungsfähigkeit, zum Rückfallrisiko und dem Risikomanagement, sowie zu möglichen Strafen und Massnahmen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt drei bis vier Monate.
Kosten und Kontakt
Wir nehmen Aufträge ausschliesslich im Auftrag von Gerichten oder Behörden entgegen. Die Kosten für ein Gutachten werden nach Aufwand berechnet und von den auftraggebenden Behörden übernommen. Gerne erstellen wir für Sie bei Bedarf ein Kostendach.
Anfragen richten Sie bitte an:
lic. phil. Jana Schmidt
Tel. +41 (0)32 511 22 00
jana.schmidt@fachblick.ch